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Tierheim; baubewilligungspflichtige Maßnahme; Verwendungszweckänderung; Bauauftrag

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/39bbl 2010, 63 Heft 2 v. 28.4.2010

§§ 24 Abs 1 Z 3, 50 oö BauO 1994

§ 40 Abs 8 oö ROG 1994

Die Nutzung landwirtschaftlicher Nutzbauten als Tierheim stellt eine baubewilligungspflichtige Änderung des Verwendungszwecks dar.

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