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Mehrfachbeteiligung; verbundene Unternehmen; Zuschlagsentscheidung; Begründung

RechtsprechungVergaberechtBearbeitet von F. Keschmannbbl 2010/35bbl 2010, 32 Heft 1 v. 17.2.2010

§§ 131, 325 Abs 1 Z 2 BVergG 2006

Die Unterlassung der Begründung der Zuschlagsentscheidung ist für den Ausgang des Vergabeverfahrens schon dann wesentlich, wenn die Einbringung eines begründeten Nachprüfungsantrages dadurch erschwert oder behindert wird.

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