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Abstand zu Stromleitungen; kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/10bbl 2010, 19 Heft 1 v. 17.2.2010

§ 31 Abs 4 oö BauO 1994

Auf die Einhaltung von Abständen zu einer Stromleitung (hier: der Energie AG) kommt Nachbarn kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht zu.

VwGH 16.9.2009, 2008/05/0026

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