vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die zivilrechtliche Haftung für Bestätigungen, die im Zuge "(teil-) privatisierter" Bewilligungsverfahren ausgestellt werden

AufsätzeHermann Wenuschbbl 2010, 1 Heft 1 v. 17.2.2010

Im Zuge der Deregulierung des Baurechts wurden baurechtliche Bewilligungen verfahrensrechtlich wesentlich vereinfacht und zum Zweck der Entlastung der Baubehörden erheblich oder sogar gänzlich "privatisiert". Im Mittelpunkt der Bewilligung stehen seitdem "private" Bestätigungen von fachkundigen Personen, die der Baubehörde gegenüber zunächst einen ausreichenden Nachweis der technischen und rechtmäßigen Planung und später der entsprechenden Ausführung des Bauvorhabens1)1)Giese, Die baurechtliche Benützungserlaubnis, bbl 2009, 1 ff. erbringen sollen. Im folgenden Beitrag sollen die damit einhergehenden Haftungsfragen für Sachverständige, Behörden und Bauwerber näher beleuchtet werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte