vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Baugrundrisiko; Detonation einer Fliegerbombe

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2009/192bbl 2009, 236 Heft 6 v. 15.12.2009

§§ 1169, 1157 ABGB

Der Vertrag zwischen dem Werkbesteller und dem Generalunternehmer ist ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des Subunternehmers. Trägt der Subunternehmer das Risiko der Bodenkontamination, so ist darunter nicht auch die Gefahr der Bombenverseuchung zu verstehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte