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Liegenschaftsbewertungsgutachten; Sorgfaltsmaßstab des Gutachters

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2009/183bbl 2009, 235 Heft 6 v. 15.12.2009

§ 1299 ABGB

Die Sachverständigenhaftung nach § 1299 ABGB geht von einem objektiven Maßstab aus, wobei es auf die übliche Sorgfalt jener Personen ankommt, die die betreffende Tätigkeit ausüben. In Bezug auf die Frage der schadensverursachenden Haftung ist der Gutachtensauftrag jener Maßstab, an dem die Tauglichkeit und Richtigkeit des Gutachtens zu messen ist.

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