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Grenzüberbauten; Versteigerungsverfahren

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2009/181bbl 2009, 234 Heft 6 v. 15.12.2009

§§ 156, 349 EO

Grenzüberbauten, also Bauwerke, die keine Superädifikate, sondern Bestandteile der Liegenschaft sind und die teilweise auf dem - nicht zur Versteigerung gelangenden - Nachbargrundstück stehen, machen das Versteigerungsverfahren nicht generell unzulässig. Die Eigentumsverhältnisse sind im Versteigerungsverfahren nicht endgültig zu klären.

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