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Tiefenerder für Blitzschutzanlage; Immission

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2009/180bbl 2009, 234 Heft 6 v. 15.12.2009

§ 364 ABGB

Werden in angrenzende öffentliche Grundflächen Tiefenerder für eine Blitzschutzanlage eingeschlagen und dabei Stromkabel beschädigt, so begründet dies nicht den Tatbestand einer Immission. Es fehlt an der Zuleitung der beeinträchtigenden Einwirkung vom Nachbargrund.

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