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Kanalanschlusspflicht; Ausnahmen; Antragsfristen

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2009/165bbl 2009, 228 Heft 6 v. 15.12.2009

§ 62 Abs 3 und 4 nö BauO 1996

Der Antrag auf Ausnahme von der Kanalanschlusspflicht kann auch bereits vor Ablauf der Kundmachungsfrist des Grundsatzbeschlusses der Gemeinde über die Entsorgung durch eine öffentliche Kanalanlage bei der Behörde eingebracht werden.

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