vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Änderung von Grundstücksgrenzen; Bebauungsplan

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2009/163bbl 2009, 227 Heft 6 v. 15.12.2009

§§ 10 Abs 2 Z 2, 11, 69, 70, 74 nö BauO 1996

Die Änderung der Grundstücksgrenzen ist ua dann nicht zulässig, wenn die Bebauung des neu geformten Grundstücks entsprechend den Bestimmungen des Bebauungsplanes erschwert werden würde.

Keine Erschwerung der Bebauung stellt es aber dar, wenn auf Grund der geringen Bauplatzgröße keine Wahlmöglichkeit mehr zwischen offener und gekuppelter Bebauungsweise bestünde; eine derartige Wahlmöglichkeit ist im Verfahren nach § 10 nö BauO nicht vorgesehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte