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Bauliche Veränderungen an Zubehör-Wohnungseigentum; Änderung des äußeren Erscheinungsbildes

RechtsprechungZivilrechtbbl 2009/151bbl 2009, 197 Heft 5 v. 15.10.2009

§ 16 Abs 2 Z 1, Z 2 WEG 2002

Die Änderung eines Objekts, welches sich auf einem im Zubehör-Wohnungseigentum stehenden Liegenschaftsteil befindet und folglich dem ausschließlichen Nutzungsrecht des Wohnungseigentümers unterliegt, ist nicht nach § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002, sondern nur nach dessen Z 1 zu prüfen.

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