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Bescheidmäßige Festlegung von Bebauungsgrundlagen; Bebauungsweise; Baulinien; Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens; Abgrenzung des Beurteilungsgebietes; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2009/128bbl 2009, 182 Heft 5 v. 15.10.2009

§ 5 Abs 1 und 3 bgld BauG 1997

§ 52 AVG

Die bescheidmäßige Festlegung von Bebauungsweise bzw Baulinien erfordert eine nachvollziehbare Begründung, die insbesondere bei Fragen des Ortsbildes auf ein schlüssiges Sachverständigengutachten gestützt werden muss.

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