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Werkvertrag; Verjährung

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer und, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2009/120bbl 2009, 149 Heft 4 v. 15.8.2009

§ 1478 ABGB

Ist in einem Werkvertrag im Vorhinein kein festes Entgelt vereinbart, so beginnt die Verjährungsfrist nicht mit der Vollendung des Werkes, sondern erst mit der Zumittlung der Rechnung an den Besteller.

OGH 25.2.2009, 3 Ob 200/08w

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