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Verkürzung der Verjährungsfrist; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Dissens

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer und, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2009/115bbl 2009, 147 Heft 4 v. 15.8.2009

§§ 864a, 869, 1489 ABGB

Die Vereinbarung einer kürzeren als der gesetzlichen Verjährungsfrist ist jedenfalls zulässig, wenn die Fristverkürzung zwischen zumindest annähernd gleich starken Vertragspartnern individuell vereinbart wurde. Bei widersprechenden Erklärungen liegt indes Dissens vor.

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