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Mindestabstände; untergeordnete Bauteile; überdimensionale Wandscheibe an der Außenfassade

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2009/113bbl 2009, 146 Heft 4 v. 15.8.2009

§ 2 Abs 16 tir BauO 2001

Bei der Frage, ob ein Bauteil als "untergeordnet" zu qualifizieren ist, ist auch auf die Dimensionierung im Verhältnis zum restlichen Bauwerk Bedacht zu nehmen.

Eine schräggestellte "Wandscheibe" an der Außenfassade des Gebäudes mit einer Höhe von 6,50 m und eine Tiefe von 50 cm stellt keinen untergeordneten fassadengestaltenden Bauteil mehr dar.

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