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Liegenschaftskauf; Gewährleistung; fehlende Benützungsbewilligung; offenkundiger Mangel

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2009/91bbl 2009, 113 Heft 3 v. 15.6.2009

§ 928 ABGB

Einem juristischen Laien kann die Unkenntnis von einschlägigen baurechtlichen Bestimmungen nicht vorgeworfen werden. Ein konsensloser oder konsenswidriger Zustand eines Bauwerks ist daher nicht als offenkundiger Rechtsmangel zu bewerten.

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