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Hangrutschungen; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2009/81bbl 2009, 107 Heft 3 v. 15.6.2009

§ 26 Abs 1 Z 5 stmk BauG 1995

Nachbarn kommt hinsichtlich Rutschungen (hier: auf Grund der problematischen Beschaffenheit des Geländes) kein Mitspracherecht im Baubewilligungsverfahren zu.

VwGH 24.2.2009, 2009/06/0026

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