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Keine Wohnrechtseinverleibung bei bestehendem Fruchtgenuss

RechtsprechungZivilrechtM. Auer; B. Egglmeier-Schmolkebbl 2009/55bbl 2009, 75 Heft 2 v. 15.2.2009

§ 94 Abs 1 Z 1 GBG

Ein bereits eingetragenes Fruchtgenussrecht an der gesamten Liegenschaft steht der Verbücherung eines Wohnrechtes an Teilen der Liegenschaft entgegen, auch wenn der Fruchtgenussberechtigte der Einverleibung zustimmte.

OGH 4.11.2008, 5 Ob 214/08v

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