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Untersuchungspflicht; zweiseitig unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft; Holzfussboden

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer und B. Egglmeier-Schmolkebbl 2009/22bbl 2009, 36 Heft 1 v. 1.2.2009

§ 377 UGB

Die Untersuchungsanforderungen des Käufers hängen wesentlich von der Natur der Ware, den Branchengepflogenheiten, vom Gewicht der zu erwartenden Mangelfolgen, Auffälligkeiten der Ware, etc ab.

Welche Untersuchungshandlungen dem Käufer jeweils zuzumuten sind, bestimmt sich nach objektiven Gesichtspunkten und den Umständen des Einzelfalls.

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