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Antennenanlagen für Mobilfunk; Handymasten; generelles Errichtungsverbot; Orts- und Landschaftsbild

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2009/15bbl 2009, 29 Heft 1 v. 1.2.2009

§ 17 Abs 4 vlbg BauG 2001

V der Gemeinde Höchst über die Errichtung von Antennenanlagen für Mobilfunk

Ein generelles Verbot der Errichtung von Mobilfunkanlagen ("Handymasten") zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes ist ohne entsprechende Grundlagenforschung des Verordnungsgebers sowie ausreichende Bedachtnahme auf die Erfordernisse der Telekommunikation gesetzwidrig.

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