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Musterhauspark; Flächenwidmung "gemischtes Baugebiet"; Betriebstyp "Bauhof für Hoch- und Tiefbau"

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2009/8bbl 2009, 24 Heft 1 v. 1.2.2009

§ 22 Abs 5 oö ROG 1994

§ 1 Abs 1 oö BTypV

Auf der Flächenwidmung "gemischtes Baugebiet" ist die Errichtung eines Musterhausparks (hier: bestehend aus einer Lagerhalle sowie drei Musterhäusern) zulässig.

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