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Bau von Telekommunikationsleitungen auf öffentlichem Gut; rechtsmissbräuchliches Wiederherstellungsbegehren

RechtsprechungZivilrechtM. Auer; B. Egglmeier-Schmolkebbl 2008/209bbl 2008, 230 Heft 6 v. 15.12.2008

§§ 5, 6 TKG 2003

Der in § 6 Abs 1 TKG 2003 gebrauchte Begriff "Abstimmung" ist nicht mit dem Begriff "Vereinbarung", wie sie für private Grundstücke vorgesehen ist, gleichzusetzen. Dies bedeutet, dass die Leitungsrechte am öffentlichen Gut grundsätzlich ex lege bestehen.

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