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Bedingt genehmigtes Stiegenhaus; (keine) Teilbewilligung; rechtliche Trennbarkeit des Bauvorhabens; "Sache" des Berufungsverfahrens

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2008/198bbl 2008, 224 Heft 6 v. 15.12.2008

§ 26 tir BauO 2001

§ 66 Abs 4 AVG

Die in der Baubewilligung aufgenommene Bedingung, dass "alle Bestandteile der Treppe und das Geländer in der Höhe laut Vorgaben des Bebauungsplanes abzuändern sind", ist nicht getrennt bekämpfbar.

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