vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Baustellenkoordinator; Haftung

RechtsprechungZivilrechtM. Auer; B. Egglmeier-Schmolkebbl 2008/143bbl 2008, 158 Heft 4 v. 15.8.2008

§§ 2, 3, 8 BauKG

§ 1170 ABGB

Die Haftung des für den Zeitraum der Ausführungsphase eines Werks bestellten Baustellenkoordinators ist beendet, wenn die Bauarbeiten abgeschlossen sind, die Baustelle geräumt ist und der Bauherr das errichtete Bauwerk zur Nutzung übernommen hat. Mängelbehebungsarbeiten nach diesem Zeitpunkt sind spätere Arbeiten iSd § 8 BauKG und erfordern bei Zutreffen der Voraussetzungen nach § 3 Abs 1 BauKG neuerlich die Bestellung eines Baustellenkoordinators.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!