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Einfriedung; baubewilligungsfreie Maßnahmen

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2008/129bbl 2008, 154 Heft 4 v. 15.8.2008

§ 20 vlbg BauG

Eine Mauer an der Grundstücksgrenze, die diesen Teil des Grundstückes gegenüber dem Nachbargrundstück abschließt und keinen anderen Zweck (zB statischen Zweck im Hinblick auf das bestehende Gebäude) erfüllt, ist als (hier: baubewilligungsfreie) Einfriedung zu qualifizieren.

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