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Notwegeverfahren; Parteistellung; rechtliches Gehör

RechtsprechungZivilrechtM. Auer; B. Egglmeier-Schmolkebbl 2008/109bbl 2008, 127 Heft 3 v. 15.6.2008

§§ 2 Abs 1 Z 3, 58 AußStrG

§§ 9 Abs 3, 22 NWG

Servitutsberechtigten an der zu belastenden Liegenschaft kommt im Notwegeverfahren Parteistellung zu.

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