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Gewährleistungsregress; Feststellungsinteresse

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer und B. Egglmeier-Schmolkebbl 2008/71bbl 2008, 83 Heft 2 v. 15.4.2008

§ 1313a ABGB

Die Feststellungsklage bezweckt nicht nur den Ausschluss der Verjährung, sondern auch die Vermeidung späterer Beweisschwierigkeiten und die Klarstellung der Haftungsfrage dem Grunde nach.

OGH 22.11.2007, 8 Ob 73/07d

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