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Wohnungseigentum; grundbücherliche Anmerkung

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer und B. Egglmeier-Schmolkebbl 2008/68bbl 2008, 83 Heft 2 v. 15.4.2008

§§ 31 Abs 1, 53 Abs 3 GBG

§ 40 Abs 2 WEG

Zur grundbücherlichen Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum bedarf es einer vom Wohnungseigentumsorganisator mit gerichtlicher oder notarieller Beglaubigung unterfertigten Zusage.

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