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Bebauungsvorschriften; (un-)wesentliche Abweichung

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer und B. Egglmeier-Schmolkebbl 2008/63bbl 2008, 79 Heft 2 v. 15.4.2008

§§ 3 ff, 26 WEG 1975

Gegenstand des Nutzwertfestsetzungsverfahrens ist die Ermittlung der Nutzwerte. Die Nutzwertfestsetzung schafft aber keinen eigenen Rechtsgrund für die Nutzung, regelt also nicht die Frage, wem Rechte an bestimmten Räumen zustehen.

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