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Entschädigungen; sukzessive Gerichtszuständigkeit

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giese und R. Klaushoferbbl 2008/61bbl 2008, 79 Heft 2 v. 15.4.2008

§§ 17 Abs 5, 59 wr BauO

Baubehördliche Entscheidungen darüber, ob ein Entschädigungsanspruch dem Grunde nach besteht, unterliegen der sukzessiven Gerichtszuständigkeit.

VwGH 20.11.2007, 2006/05/0214

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