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Nachbareinwendungen; Auslegung

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giese und R. Klaushoferbbl 2008/49bbl 2008, 73 Heft 2 v. 15.4.2008

§§ 13 Abs 12, 26 Abs 1 stmk BauG 1995

Nachbareinwendungen sind nicht nur nach dem Wortlaut, sondern auch nach dem Sinn zu beurteilen.

Parteienerklärungen sind im Zweifel nicht so auszulegen, dass die sie abgebende Partei um ihren Rechtsschutz gebracht wird.

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