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Für Nassräume ungeeigneter Naturstein

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer und B. Egglmeier-Schmolkebbl 2008/31bbl 2008, 41 Heft 1 v. 15.2.2008

§§ 1061, 1299f, 1304, 1313a ABGB

Von einem Händler, welcher im Rahmen seines Handelsgewerbes Waren vertreibt, kann angenommen werden, dass er die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Eigenschaften der von ihm zum Verkauf angebotenen Waren beurteilen zu können, besitzt. Besitzt er sie nicht, so hat er sich dieselben zu verschaffen.

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