§ 9 Abs 3 tir KanalG 2000
Bei der dreimonatigen Frist über die Fortsetzung des Kanalanschlussverfahrens handelt es sich um keine Fallfrist.
VwGH 25.9.2007, 2006/06/0154
§ 9 Abs 3 tir KanalG 2000
Bei der dreimonatigen Frist über die Fortsetzung des Kanalanschlussverfahrens handelt es sich um keine Fallfrist.
VwGH 25.9.2007, 2006/06/0154