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Widerruf einer Baubewilligung; ausreichender Grund; Straßenbau

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giese und R. Klaushoferbbl 2007/187bbl 2007, 231 Heft 6 v. 15.12.2007

§ 71 Abs 1 wr BauO

Der Widerruf einer Baubewilligung ist nur zulässig, wenn ein zureichender Grund vorliegt.

Ein in nächster Zukunft beabsichtigter Ausbau einer Straße stellt einen ausreichenden Grund für den Widerruf dar.

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