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Gewerbliche Betriebsanlagen; Immissionsschutz; Restkompetenzen der Baubehörden

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giese und R. Klaushoferbbl 2007/179bbl 2007, 226 Heft 6 v. 15.12.2007

§§ 6, 23 Abs 1, 48 Abs 1 und 2 nö BauO 1996; §§ 74 Abs 2, 77 GewO; § 16 Abs 1 Z 4 nö ROG 1976

Bei gewerblichen Betriebsanlagen obliegt es der Baubehörde im Rahmen ihrer Restkompetenzen nur zu prüfen, ob eine örtlich unzumutbare Belästigung von Menschen durch Emissionen vorliegt.

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