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Funkraum mit Antennentragemast; trennbare Teile eines Bauvorhabens; Verfahrensart

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giese, und R. Klaushoferbbl 2007/155bbl 2007, 190 Heft 5 v. 15.10.2007

§§ 19 Z 2, 20 Z 3 lit e stmk BauG 1995

Beim Einbau eines Funkraumes im Dachboden und der Aufstellung eines sichtbaren Antennentragemastes handelt es sich um trennbare Teile eines Bauvorhabens.

Die Errichtung eines sichtbaren Antennentragmastes ist anzeigepflichtig.

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