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Keine Superädifikatseigenschaft hinsichtlich eines Gebäudeteiles

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmaier-Schmolkebbl 2007/132bbl 2007, 159 Heft 4 v. 20.8.2007

§ 435 ABGB

Auch wenn in einem Pachtvertrag vereinbart wurde, dass der Pächter bestehende Gebäude nach Belieben abreißen und Neubauten als Superädifikate errichten darf, kann ein Superädifikat nicht angenommen werden, wenn der Berechtigte lediglich als Gebäudeteile einzustufende Neubauten aufführt.

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