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Grabungen; Beschädigung von Versorgungsleitungen

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmaier-Schmolkebbl 2007/134bbl 2007, 159 Heft 4 v. 20.8.2007

Der Grabungsunternehmer (bzw sein Mitarbeiter) hat sich sorgfältig und gewissenhaft über die Lage von Versorgungsleitungen zu informieren.

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