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Architekt; gewerblicher Architekt; Architekturbüro

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmaier-Schmolkebbl 2007/135bbl 2007, 159 Heft 4 v. 20.8.2007

§ 2 UWG; § 30 ZTG 1993; § 99 Abs 6 GewO 1994

Die Verwendung der Bezeichnung „Architekturbüro“ ohne Hinweis auf den gewerblichen Charakter des Büros ist irreführend, wenn im Unternehmen keine Architekten im Sinn des Ziviltechnikerrechts tätig sind.

OGH 20.3.2007, 4 Ob 245/06t

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