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Änderung von Gebäuden; Zustimmung der Miteigentümer

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2007/85bbl 2007, 110 Heft 3 v. 15.6.2007

§§ 2 Abs 1 lit o, 18 Abs 1 lit a, 24 Abs 3 lit a vlbg BauG 2001

Die Zustimmung der Miteigentümer (hier: mittels Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer) muss sich bei untrennbaren Bauvorhaben (hier: Errichtung einer Eternitfassade, Färbelung der Fassade) auf das gesamte Baugesuch beziehen.

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