§§ 14, 15 nö BauO 1996; § 18 nö ROG 1976
Änderungen an einem widmungsfremden, aber konsentierten Altbestand sind erlaubt, wenn sie den raumordnungsrechtlichen Interessen nicht widersprechen.
VwGH 14.11.2006, 2006/05/0141
§§ 14, 15 nö BauO 1996; § 18 nö ROG 1976
Änderungen an einem widmungsfremden, aber konsentierten Altbestand sind erlaubt, wenn sie den raumordnungsrechtlichen Interessen nicht widersprechen.
VwGH 14.11.2006, 2006/05/0141