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Bewuchs einer fremden Hauswand; Passivlegitimation im Nachbarrecht

RechtsprechungZivilrechtbbl 2007/66bbl 2007, 67 Heft 2 v. 16.4.2007

§ 364 Abs 2 ABGB

Ein Nachbar haftet auch dann nach § 364 Abs 2 ABGB, wenn er die störende Handlung (Hinüberwachsenlassen einer Kletterpflanze auf eine -benachbarte Hauswand) zwar nicht selbst ver-ursacht, sie aber zu verhindern berechtigt und imstande gewesen ist.

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