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Unrichtige Bezeichnung des Antragsgegners

RechtsprechungVergaberechtF. Keschmannbbl 2007/68bbl 2007, 68 Heft 2 v. 16.4.2007

Art 83 Abs 2 B-VG; § 13 Abs 3 AVG; BVergG 2006

Ist der Irrtum über die Bezeichnung des Auftraggebers von diesem zumindest mitverursacht, so ist der Antrag amtswegig umzudeuten oder ein Auftrag zur Mängelbehebung zu erteilen.

VfGH 27.11.2006, B 1084/06

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