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Bodensparende Bebauung; Parteistellung der Baugrundstückseigentümer;

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giese, R. Klaushoferbbl 2007/47bbl 2007, 59 Heft 2 v. 16.4.2007

§ 113 Abs 2 lit c tir ROG 2001; § 25 tir BauO 2001; § 8 AVG

Das Kriterium der „bodensparenden Bebauung“ (§ 113 Abs 2 lit c tir ROG 2001) kann nicht derart ausgelegt werden, dass daraus eine Verpflichtung zur bodensparenden Bauplatzausformung durch eine Grundteilung abgeleitet wird.

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