Laut Statistik ist die Baubranche jener Wirtschaftszweig mit dem bei weitem höchsten Unfallrisiko. Von ca 100.000 Arbeitsunfällen pro Jahr in Österreich entfällt nahezu ein Viertel auf die Baubranche.1) Die zum Schutz der Arbeitnehmer auf Baustellen bestehenden Gesetze nehmen einerseits die Unternehmer und die von ihnen beauftragten Personen in die Pflicht, seit Geltung des BauarbeitenkoordinationsG (BauKG) in beträchtlichem Ausmaß auch den Bauherrn. Insbesondere dann, wenn auf Baustellen Arbeitnehmer verschiedener Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden, können im Falle eines Arbeitsunfalls aufgrund der Geltung des BaukG mehrere Personen wegen unterschiedlicher Anspruchsgrundlagen nebeneinander haftbar werden. Im vorliegenden ersten Teil der Arbeit werden die Haftungsgrundlagen der Unternehmer und des Bauherrn außerhalb des BauKG untersucht. Im zweiten Teil der Arbeit (= bbl 2007/3) werden die speziellen Anspruchsgrundlagen, die sich aus dem BauKG ergeben, behandelt.