§§ 8, 26 Abs 1 vlbg BauG 2001; § 14 Abs 3 und 8 vlbg RPG 1996
Bei der Beurteilung, ob durch ein Bauvorhaben das ortsübliche Ausmaß an Belästigungen überschritten wird, ist auch die Flächenwidmung (hier: „Wohngebiet“) maßgebend.
§§ 8, 26 Abs 1 vlbg BauG 2001; § 14 Abs 3 und 8 vlbg RPG 1996
Bei der Beurteilung, ob durch ein Bauvorhaben das ortsübliche Ausmaß an Belästigungen überschritten wird, ist auch die Flächenwidmung (hier: „Wohngebiet“) maßgebend.