§ 1170a ABGB
Pauschalpreisvereinbarungen sind auch bei erheblicher Unterschreitung der Kosten der übernommenen Arbeiten (hier: (Glas-)Fassadenausbildung) grundsätzlich verbindlich.
OGH 29.8.2006, 5 Ob 151/06a
§ 1170a ABGB
Pauschalpreisvereinbarungen sind auch bei erheblicher Unterschreitung der Kosten der übernommenen Arbeiten (hier: (Glas-)Fassadenausbildung) grundsätzlich verbindlich.
OGH 29.8.2006, 5 Ob 151/06a