§§ 319, 320 Abs 1 und 328 Abs 1 BVergG 2006
Es wäre sachlich nicht gerechtfertigt, wenn zwar einem teilweise obsiegenden, nicht aber auch einem während des Nachprüfungsverfahrens teilweise klaglos gestellten Nachprüfungswerber ein Anspruch auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren zustünde.