§ 33 Abs 6 stmk BauG 1995
Die achtwöchige Frist, ab der eine Bauanzeige als genehmigt gilt, kann nur zu laufen beginnen, wenn die Bauanzeige vollständig und mängelfrei erstattet wurde.
VwGH 24.10.2006, 2006/06/0103
§ 33 Abs 6 stmk BauG 1995
Die achtwöchige Frist, ab der eine Bauanzeige als genehmigt gilt, kann nur zu laufen beginnen, wenn die Bauanzeige vollständig und mängelfrei erstattet wurde.
VwGH 24.10.2006, 2006/06/0103