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Bauanzeige; Fristenlauf

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giese, R. Klaushoferbbl 2007/15bbl 2007, 18 Heft 1 v. 2.2.2007

§ 33 Abs 6 stmk BauG 1995

Die achtwöchige Frist, ab der eine Bauanzeige als genehmigt gilt, kann nur zu laufen beginnen, wenn die Bauanzeige vollständig und mängelfrei erstattet wurde.

VwGH 24.10.2006, 2006/06/0103

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