§§ 377, 381 HGB
Die für den Handelskauf normierte kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht ist auf Bauwerkverträge nicht anwendbar.
OGH 29.6.2006, 2 Ob 260/05g
§§ 377, 381 HGB
Die für den Handelskauf normierte kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht ist auf Bauwerkverträge nicht anwendbar.
OGH 29.6.2006, 2 Ob 260/05g